23. Mai 2014 Nachgefragt beim HVT: Zusammenarbeit mit Frankreich.........

Zuchtabkommen

Der französische Zuchtverband „Cheval Francais“ hat nahezu allen Trabernationen in Europa und Übersee ein Abkommen zur engen Zusammenarbeit angeboten („Zuchtabkommen“). Der Abschluss dieses Zuchtabkommens war Voraussetzung zur Vergabe der PMU-Rennen. Dieses Abkommen ist von den meisten Zuchtverbänden kurz nach dem Angebot unterzeichnet worden.

 

Nicht so beim Hauptverband: Hier wurden die Kernpunkte dieses Abkommens in der Mitgliederversammlung 2010 des Hauptverbandes vorgestellt. Nach ausführlicher Erörterung hat die Mitgliederversammlung das Präsidium dann  autorisiert, das Abkommen abzuschließen. Dies ist dann am 10.08.2010 erfolgt.

 

Fragen finden hier eine Antwort:

Das Abkommen beinhaltet keine Kaufverpflichtung für französische Pferde oder die Einführung einer doppelten Nationalität. Die doppelte Nationalität  würde die Enteignung der „normalen“ deutschen Züchter bedeuten: Nur die grundsätzlich im Natursprung gezeugten Nachkommen gekörter französischer Deckhengste und französischer Mutterstuten, die von Cheval Francais in einer Art „Stutenkörung“ erst eigens anerkannt werden müssten, könnten - zusätzlich – die französische Nationalität bekommen. Die deutschen Zuchtstuten würden damit ihren Marktwert weitgehend verlieren – es würden wohl fast nur Zuchtprodukte nachgefragt, die auch in Frankreich in allen Rennen teilnahmeberechtigt sind.

Die ebenso in diesem Zusammenhang verbreitete Annahme, wonach der französische Verband „minderwertiges Zuchtmaterial“ nach Deutschland „entsorgen“ möchte, geht ebenfalls fehl, weil in Artikel 8 des Zuchtabkommens geregelt ist, dass Stuten, die in Frankreich nicht mehr an der Zucht teilnehmen dürfen („Abkörung“), auch in Deutschland nicht im Rahmen dieser Vereinbarung eingesetzt werden können.