20.10.14 Nachgefragt: "Open Stretch" in Hamburg......

Wie nutze ich als Fahrer den Hamburger „Open Stretch“?

Der Open Stretch gehört in der letzten Einlaufgeraden zum Geläuf; das Hineinfahren und Verlassen des Open Stretch ist kein Verlassen des Geläufes.

 

TRO-Bestimmungen für die Nutzung des Open Stretch

 

§ 84 – Fahrordnung

  1.   Der Ausweisinhaber ist insbesondere verpflichtet,

   j)     Nach Erreichen der letzten Einlaufgeraden (rot-weiße Einlaufmarke) seine Fahrspur einzuhalten. Eine    

          Änderung der Fahrspur ist nur zum Überholen gestattet, wenn hierdurch andere Teilnehmer nicht gestört,

          behindert oder gefährdet werden. Eine unbeabsichtigte Begünstigung stellt keinen Disqualifikationsgrund

          gem. § 83 Abd. 2d TRO dar.

Bei Rennbahnen mit Open Stretch ist es den an der Innenseite (innere Fahrspur) liegenden Pferden gestattet, nach Erreichen der letzten Einlaufgeraden (rot-weiße Einlaufmarke) die Fahrspur durch Einfahren in den Open Stretch zu ändern; dies gilt nicht für das führende Pferd. Diese Änderung der Fahrspur ist nur gestattet, wenn hierdurch andere Teilnehmer nicht gestört, behindert oder gefährdet werden.

 

Ein Verlassen des Open Stretch nach außen ist möglich, wenn andere Teilnehmer nicht gestört, behindert oder gefährdet werden. Dies gilt nicht für das im Open Stretch führende Pferd.

 

TRO-Bestimmungen für die Sanktion von Verstößen gegen diese Bestimmungen

§ 135 – Ordnungswidrigkeiten

      2. Ordnungswidrig handelt insbesondere, wer

a)      den ihm nach der Satzung und Ordnungen auferlegte Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommt

 

§ 83 – Disqualifikation

      2.   Disqualifikationsgründe sind

d)   ein Regelverstoß, der den Ausgang eines Rennens beeinflußt hat, insbesondere

      1. Verstöße gegen die Start- oder Fahrordnung

 

Dies bedeutet, dass eine Disqualifikation nur dann ausgesprochen werden darf, wenn der Verstoß gegen die Open Stretch-Bestimmungen den Ausgang des Rennens beeinflußt hat. Zusätzlich zur Disqualifikation ist ein Ordnungsmittel zu verhängen.

 

Wenn der Verstoß gegen die Open Stretch-Bestimmungen den Ausgang des Rennens nicht beeinflußt hat, darf nur ein Ordnungsmittel verhängt werden.